Das Drama der spanischen NIE-Bürokratie
Leitfaden zur Antragstellung ohne 400€ zu bezahlen
Vermutlich ist dieser Artikel derjenige, den zu schreiben ich am wenigsten Lust hatte, gleichzeitig ist es aber auch einer der am nützlichsten aller meiner Artikel. Nach dem Nerventerror der letzten Wochen und Monate (habemus NIE oder non habermus NIE??) ist es aber vielleicht wirklich besser, ein paar Tipps aufs digitale Blatt zu bringen.
1. Was ist eine NIE-Nummer?
NIE ist die Abkürzung für spanisch numero de identificación de extranjero. Man sollte wissen, dass in Spanien alle Bürger mit einer DNI-Nummer (eine einmal im Leben vergebene Nummer, die auch im Personalausweis oder Pass steht) durchnummeriert werden. Diese Nummer gilt fürs ganze Leben, wie z.B. auch die Sozialversicherungsnummer. Parallel dazu existiert die NIE-Nummer für Ausländer, die in Spanien leben oder operativ werden.
2. Wer braucht diese Nummer?
Jeder der in Spanien im Rechtsverkehr teilhaben möchte, ohne spanischer Staatsangehöriger zu sein, braucht diese Nummer, wenngleich man danach noch unterscheiden muss, ob es sich um EU-Bürger handelt oder nicht EU-Ausländer und um welches Rechtsgeschäft genau es sich handelt. Es mag Ausnahmen geben, aber grds. kann man sagen, wer in Spanien mit einem gültigen Arbeitsvertrag arbeiten will, braucht diese Nummer. Und damit wären wir bei den Musikern, die als Aushilfen zu uns kommen.
3. Musikeranstellung in einem spanischen Symphonieorchester
Hier muss man unterscheiden, ob es sich um die Anstellung als Solist außerhalb des Orchesters oder um die Vertretung eines Orchester-Solisten bzw.-Tutti auf einer existierenden Planstelle handelt. Während ein Solist oder Direktor mit einem sog. Contrato Mercantil (eigene rechtliche Erfordernisse) vertraglich gebunden werden kann, sind die Orchestermusiker in der gleichen Form vertraglich zu binden, wie die Person, deren Vertretung er oder sie übernimmt, d.h. mit einem ordentlichen Arbeitsvertrag.
4. Übermittlung des Arbeitsvertrages an die Sozialversicherung
Der Arbeitsvertrag ist dann vom Orchester an die Sozialversicherung zu melden, wozu vorher eine Sozialversicherungsnummer für den Musiker oder die Musikerin beantragt werden muss. Das ist jedoch problemlos vom Orchester aus machbar. Der Haken ist jedoch, dass die Sozialversicherung ihrerseits den Abschluss des Arbeitsvertrages an die Arbeitsaufsichtsbehörde meldet (SEPE) und diese verlangt unabdingbar unsere berühmte NIE-Nummer, andernfalls begehen wir eine Ordnungswidrigkeit.
5. Was ist nun das Problem?
Die NIE-Nummer ist persönlich vom Musiker (Antragsteller) bei einer zuständigen Polizeibehörde zu beantragen. Das Problem liegt in den Worten „persönlich” und „Polizeibehörden”.
PERSÖNLICH = der Antragsteller muss mindestens einmal persönlich mit einem Ausweisdokument vorstellig werden oder eine Stellvertretung über eine notarielle Urkunde belegen.
Problem 1 = Musiker reisen sehr viel und notarielle Urkunden kosten nicht unwesentlich Geld.
POLIZEIBEHÖRDE = zuständig für die Erteilung der NIE-Nummer sind die Staatlichen Polizeibehörden der Policía Nacional. Diese erreicht man überall in Spanien in den entsprechenden Niederlassungen oder über die spanischen Botschaften und Konsulate im Ausland.
Problem 2 = Musiker reisen wirklich viel mehr als man denkt und leben mitunter recht weit von der nächsten Botschaft oder dem Konsulat entfernt.
Problem 3 = die Vergabe der Termine sowohl vor den Polizeibehörden als auch an Botschaften und Konsulaten. Es kann mitunter 3 Monate dauern, allein den Ersttermin zu bekommen. Aber das ist nicht alles. Es ist leidliche Praxis, diese Termine nur an einem bestimmten Wochentag zu einer bestimmten Uhrzeit zur Verfügung zu stellen, hier in Las Palmas de Gran Canaria am Freitag früh für die nächste Woche. Es liegt wohl auf der Hand, zu welchem Kuddel Muddel das führt. Mein inneres Juist rebelliert auch ganz auf gegen diese Praxis, aber es ist nicht mehr meine Aufgabe gegen sowas vorzugehen. Meine Aufgabe ist es, Musiker rechtmäßig Vertraglich zu binden, ohne einen Besuch von der Arbeitsaufsicht zu provozieren.
6. Bitte nehmen Sie das Thema ernst!!
Meine jahrelange Erfahrung zeigt, dass außer diesen 3 Standardproblemen im Prozess noch hunderte andere von Problemen auftauchen können, z.B. durch Verständigungsprobleme, wenn der Antrag bei einer Botschaft oder Konsulat gestellt werden (es soll vorgekommen sein, dass eine Botschaft die englische Sprache verweigert hat, als der Musiker kein Spanisch konnte, kein Witz) oder durch Fehler bei einer Jahre zurückliegenden vertraglichen Bindung des Musikers (bei der man die NIE-Nummer gerade nicht ordnungsgemäß vorgelegt hat), die negativ auf die aktuelle Bearbeitung durchschlägt.
Da soll heißen: bitte legen Sie sofort Hand an, sobald Sie von Ihrem Engagement wissen und verlieren Sie keine wertvolle Zeit. Sie wissen im Zweifel nicht, wo die Schüsse herkommen. Es ist für kein Orchester tolerierbar von heute auf morgen wegen eines misslungenen NIE-Antrags, ohne Konzertmeister oder 1° Oboe dazustehen. Und es liegt doch auch in Ihrem eigenen Sinne, ordentlich abgesichert zu sein.
7. Was muss man also machen?
a. Ersttermin für Antragstellung beantragen
Wo? Bei jeder spanischen Botschaft oder jedem spanischen Konsulat
In den entsprechenden Büros der Policia Nacional im spanischen Inland
Wie? – Hier auf dieser Seite finden Sie alle zuständigen Büros der Policia Nacional
Link: https://sede.administracionespublicas.gob.es/pagina/index/directorio/icpplus
Hier finden Sie eine Liste aller spanischen Botschaften und Konsulate
Link: https://www.exteriores.gob.es/es/EmbajadasConsulados/Paginas/index.aspx
Tipp 1: Denken Sie nicht nur an die offensichtlichen Stellen, wenn Sie es eilig haben! Versuchen Sie es auch bei Behörden kleinerer Städte oder nicht so offensichtlicher Anschrift.
Bei den großen Botschaften oder Polizeibehörden in Touristengebieten dauert es viel länger, einen Termin zu bekommen (Berlin, Amsterdam, LPGC, Palma de Mallorca … 3 Monate ist normal) als bei den kleinen (z.B. Fuerteventura vergibt sehr schnell Termine und man bekommt die NIE – Nummer sofort im gleichen Termin).
Tipp 2: Verbinden Sie das Notwendige mit dem Erfreulichen!
Reisen Sie einfach ein paar Tage eher an oder ab.
Nutzen Sie andere Aufenthalte vor dem betroffenen Engagement, um einen Termin zu bekommen, z.B. bei einem spanischen Konsulat in einem Drittstaat.
b. Füllen Sie das Formular aus
Link zum Formular:
https://www.inclusion.gob.es/documents/410169/2156469/15-Formulario_NIE_y_certificados.pdf
Auf der 1. Seite oben geben Sie die Personendaten (Punkt 1) an. Punkt 2 ist für Fälle der Stellvertretung und Punkt 3, falls Sie eine Zustellanschrift angeben müssen. Nach meiner Erfahrung wird aber nur Punkt 1 ausgefüllt. Bitte den Namen der Mutter und des Vaters nicht einfach weglassen!!
Üblicherweise müssen Sie auf der 2. Seite ankreuzen bzw schreiben:
Número de identidad de Extranjero (NIE) ⃝
Certificado de no residente ⃝
Motivos (Gründe): Arbeitsverhältnis kurz beschreiben, wo und wann
Lugar de presentación (Ort der Einreichung): je nachdem, wo Sie das Formular einreichen
Situación en Epsaña (Situation in Spanien): Estancia (Aufenthalt) ⃝
Auf der Seite 3 geben Sie die Daten Ihreszugrundee liegenden Dokumentes an (Reisepass oder Personalausweis)
c. Bezahlen Sie die Gebühr mit folgendem Formular
Link zum Formular: https://sede.policia.gob.es/Tasa790_012/ImpresoRellenar
Üblicherweise müssen Sie ankreuzen:
Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado ⃝
Tipp 3: Sofern Sie nicht zu einer Polizeibehörde im spanischen Inland gehen, fragen Sie bitte nach der Zahlungsweise. Nach meiner Erfahrung kann es da örtliche Eigenheiten geben.
d. Klären Sie vor Ort, wann und wie Sie die NIE- Nummer bekommen
- im selben Moment
- in einem 2. persönlichen Termin
- per e-mail
- sonstige
e. Informieren Sie Ihr Orchester über alle Schritte
Besonders über den Ersttermin. Und sobald Sie den Beleg mit der NIE-Nummer haben, geben Sie ihn an die künstlerische Abteilung oder auch die Personalabteilung des Orchesters bzw. die Sozialversicherung weiter.
8. Eine NIE-Nummer kostet kein Geld!!
Tipp 4: Der wichtigste Tipp von allen!!
Der Antrag der NIE-Nummer verursacht keine anderen Kosten als die kleine Gebühr von 9,84 €.
Deshalb VORSICHT mit Nepper, Schlepper, Bauernfänger Angeboten im Internet von sogenannten Rechtsanwaltsbüros, die in einem ersten Schritt alle verfügbaren Termine blockieren und damit zur Anspannung der NIE-Situation beitragen, um dann ihre Serviceleistung für teures Geld zu verkaufen. Logischerweise benötigen diese Anbieter eine notarielle Vertretungsvollmacht, die ihr Geld kostet, alles in allem aber komplett überteuert sind. Aus meiner Erfahrung heraus weiß ich, dass Musiker bis zu 400 € für einen Zettel mit einer Nummer bezahlt haben. Also, bitte auf der Hut sein. Informieren Sie sich!
Tipp 5: Die Sozialversicherung hat 3 Monate nach der Anmeldung (des neuen Arbeitsverhältnisses Zeit, die NIE-Nummer bei der Arbeitsbehörde nachzureichen – das gibt Ihnen Spielraum. Dennoch, verlassen Sie sich nicht zu sehr auf diese Frist, vor allem, wenn Sie nicht genau wissen, ob im Vorfeld bei anderen Arbeitsverhältnissen in Spanien wirklich alles richtiggemacht wurde.
Der Prozess des NIE-Nummer-Antrags im Kontext der Besonderheiten der Symphonieorchester kommt einem Abenteuerparcours gleich, den man nicht unterschätzen sollte. Es kommt zu Überraschungen an allen Ecken.
Disclaimer:
Dieser Artikel handelt von meinen Erfahrungen mit Musikern im künstlerischen Betrieb eines Orchesters und stellt keine Rechtsberatung einer zugelassenen Rechtsanwältin dar. Bitte ziehen Sie im Notfall die Beratung eines bei einer spanischen Anwaltskammer zugelassenen Rechtsanwaltes hinzu.
Nicole Martín Medina
Las Palmas de Gran Canaria
Januar 2025
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Hinweis:
Der Artikel ist auch verfügbar auf:
Spanisch: https://nicolemartinmedina.com/nie-para-musicos-de-la-ue/
Englisch: https://nicolemartinmedina.com/en/nie-for-eu-musicians/
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