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Nicole Martín Medina

Gestora Cultural – Abogada/MBA

Haben Sie das geschrieben – oder Ihre KI?

Turnende Welpen, Autoren unter Verdacht und Artikel 50 der KI-Verordnung der Europäischen Union

¿Lo ha escrito usted o su inteligencia artificial? Perritos gimnastas, autores bajo sospecha y el artículo 50 del Reglamento europeo de inteligencia artificial
Foto von Gianluca auf Pixabay

 

Ein kleiner Hund absolviert eine rhythmische Sportgymnastik-Kür, springt von einem Sprungbrett und taucht mit einer Eleganz ins Wasser ein, die viele Menschen selbst nach jahrelangem Training nicht erreichen. Ein anderer Welpe setzt zu einem olympischen Sprung vom Sofa an, berechnet die Landung millimetergenau und landet auf einem weiteren Welpen, der friedlich in seinem Körbchen geschlafen hat.

Man sieht sich die Videos an, lacht und scrollt weiter. Dort erscheint schon der nächste Welpe, noch talentierter als sein Vorgänger. Spätestens beim fünften oder sechsten stellt sich nicht mehr die Frage, ob das Tier eine olympische Medaille gewinnen wird, sondern ob es überhaupt existiert.

Der Zweifel hat sich auf unseren Bildschirmen eingenistet: Ist das, was wir sehen, real oder wurde es von künstlicher Intelligenz erzeugt?

Ähnlich verhält es sich mit Videos von Friseuren, die innerhalb weniger Sekunden eine unmögliche Haarpracht in die spektakulärste Frisur verwandeln, die man je gesehen hat. Der Schnitt ist perfekt, das Haar setzt sich über die Gesetze der Physik hinweg und das Model ist von einer so symmetrischen Schönheit, dass sie beinahe verdächtig wirkt. Aus gutem Grund: Weder das Model noch das Haar noch der Friseur existieren. Gearbeitet hat einzig der Algorithmus.

Inzwischen könnte ich eine Liste mit Tausenden von Beispielen zusammenstellen.

Manchmal ist die Fiktion offensichtlich. In anderen Fällen muss man zwei-, drei- oder viermal hinsehen. Und dann stellt sich eine scheinbar berechtigte Frage: Wo liegt das Problem? Wenn der Hund keine olympische Medaille verlangt und das nicht existente Model nicht vorhat, den ebenso wenig existenten Friseur zu verklagen – wem schadet der Schwindel?

 

Das Problem ist nicht der Hund

Das Problem ist die zunehmend verschwimmende Grenze zwischen dem Realen und dem Künstlichen. Wir leben in einer Informationswelt, die sich beinahe mit Lichtgeschwindigkeit bewegt. Wir sehen, reagieren und teilen, bevor wir überhaupt Zeit hatten, uns zu fragen, ob das, was wir gerade gesehen haben, wirklich geschehen ist. Wenn die Überprüfung verlangt, dass wir innehalten und mehrmals hinsehen, ist sie gegenüber der Unmittelbarkeit bereits im Nachteil.

Die Sache hört auf, amüsant zu sein, wenn reale Personen scheinbar Dinge sagen, die so gar nicht zu dem passen, was wir über sie wissen – und wir feststellen, dass sie sie nie gesagt haben. Ihre Gesichter wurden manipuliert, ihre Stimmen imitiert und ihre Identitäten benutzt, um eine falsche Botschaft zu konstruieren. Im Jahr 2023, wenige Tage vor der Parlamentswahl in der Slowakei, kursierten im Internet gefälschte Audioaufnahmen, in denen ein Oppositionsführer angeblich über Pläne zur Wahlmanipulation sprach.1

Wir sprechen nicht mehr von einer technischen Kuriosität. Wir sprechen von der Möglichkeit, eine falsche Aussage zu erzeugen, sie einer bekannten Persönlichkeit in den Mund zu legen und an Tausende oder Millionen Menschen zu verbreiten, bevor der Betroffene überhaupt Gelegenheit hat, zu dementieren, sie je gemacht zu haben.

In politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen wächst das Risiko. Künstliche Intelligenz ermöglicht es, rassistische oder antisemitische Botschaften, radikale Diskurse, historische Fälschungen und Propaganda, die gezielt unsere Ängste und Vorurteile ausnutzt, in enormer Geschwindigkeit zu produzieren und zu vervielfachen.

Die UNESCO hat beispielsweise davor gewarnt, dass generative KI die Verbreitung von Hassnarrativen und falschen Inhalten über den Holocaust erleichtern kann – darunter erfundene Zeugenaussagen und Berichte über Ereignisse, die nie stattgefunden haben.2 Der Europäische Auswärtige Dienst wiederum hat hervorgehoben, dass diese Werkzeuge manipulative Inhalte in nie dagewesener Geschwindigkeit, in gewaltigem Umfang und zu geringen Kosten erzeugen können.3

Das eigentlich Neue besteht nicht einfach darin, dass Bilder Lügen heute überzeugender erscheinen lassen können. Die Menschheit hatte die Propaganda lange vor der künstlichen Intelligenz erfunden. Neu ist vielmehr die Verbindung von Realismus, Zugänglichkeit, Geschwindigkeit und Masse. Für eine Fälschung braucht es kein Produktionsstudio, kein technisches Team und kein erhebliches Budget mehr. Sie kann am Computer erstellt und über automatisierte Netzwerke ungehemmt vervielfältigt werden.

Hinzu kommt ein weiterer Schaden, der noch schwerer zu messen ist: Wir können nicht nur Falsches für wahr halten; wir können anfangen, allem zu misstrauen, was tatsächlich wahr IST. Schon der Verdacht, ein Bild, eine Stimme oder ein Text könne künstlich erzeugt worden sein, untergräbt unsere Fähigkeit, eine gemeinsame Wirklichkeit zu konstruieren. Nadia Naffi hat dieses Phänomen als „Erkenntniskrise“ („crisis of knowing“) bezeichnet: Sehen und Hören reichen nicht mehr aus, um zu glauben.4

 

Europas Antwort: Transparenz statt Rätselraten

Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 – der sogenannten KI-Verordnung –  ist vor genau diesem Hintergrund zu verstehen. Die Rechtsvorschrift wurde nicht gestern erlassen, sondern stammt aus dem Jahr 2024. Ihre besonderen Transparenzpflichten gelten jedoch seit dem 2. August 2026.5 Daher rührt die ganz konkrete Dringlichkeit, die die Debatte nun erlangt hat.

Der Gedanke hinter der Vorschrift ist nachvollziehbar: Wenn wir uns nicht mehr allein auf unsere Sinne verlassen können, um den Ursprung eines Inhalts zu erkennen, brauchen wir Informationen, die uns dies ermöglichen. Artikel 50 verteilt diese Verantwortung auf die Anbieter bestimmter KI-Systeme und diejenigen, die sie beruflich einsetzen.

Erstens müssen Anbieter von Systemen, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind, diese so konzipieren, dass die Betroffenen wissen, dass sie es mit künstlicher Intelligenz zu tun haben – es sei denn, dies ist für eine angemessen informierte, aufmerksame und verständige Person offensichtlich. Anders gesagt: Ein Chatbot darf nicht so tun, als sei er die freundliche Dame, die den Kunden persönlich hinter dem Schalter bedient, wenn es in Wirklichkeit weder die Dame noch den Schalter gibt.6

Zweitens müssen Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, sicherstellen, dass ihre Ausgaben eine maschinenlesbare Kennzeichnung tragen, anhand derer sie als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können. Das bedeutet nicht zwangsläufig, jede Kreation mit einem riesigen Etikett zu überdecken. Vielmehr müssen – soweit technisch machbar – wirksame, interoperable, robuste und zuverlässige technische Signale eingeführt werden.7

Drittens müssen diejenigen, die diese Systeme beruflich einsetzen – die Verordnung bezeichnet sie als „Betreiber“ –, Menschen informieren, die Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung ausgesetzt sind. Außerdem müssen sie Inhalte kennzeichnen, die ein Deepfake darstellen. Ist ein Werk offensichtlich künstlerischer, kreativer, satirischer oder fiktionaler Natur, darf der Hinweis so erfolgen, dass der Genuss des Werkes nicht beeinträchtigt wird. Europa verlangt nicht, dass ein Film alle dreißig Sekunden unterbrochen wird, um darauf hinzuweisen, dass der Drache nicht existiert.

Schließlich – und dieser Punkt beschäftigt derzeit insbesondere Autoren, Journalisten, Verlage und Content-Ersteller – befasst sich Artikel 50 Absatz 4 mit Texten, die durch künstliche Intelligenz erzeugt oder manipuliert und mit dem Zweck veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dazu zählen unter anderem Politik und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung und Dienstleistungen, Rechtspflege, Grundrechte, öffentliche Sicherheit und Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die für die öffentliche Debatte relevant sein können.8

Die Pflicht besagt jedoch nicht, dass jeder, der ein KI-Werkzeug benutzt hat, seinen Text automatisch als „von KI geschrieben“ kennzeichnen muss. Artikel 50 selbst sieht eine Ausnahme vor, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für seine Veröffentlichung trägt.9

Die Leitlinien der Kommission stellen klar, dass die Überprüfung inhaltlicher Natur sein muss: Sie muss von einer Person durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und das fachliche Urteilsvermögen verfügt, um den Inhalt zu prüfen, die Angaben zu verifizieren, die Quellen zu bewerten und den Text zu genehmigen, zu ändern oder abzulehnen. Eine bloße Rechtschreib- oder Grammatikprüfung macht einen maschinell erzeugten Text für sich genommen noch nicht zu einem Werk, das einer echten redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde.10

Diese Unterscheidung ist wichtig. Die Vorschrift soll Täuschungen verhindern, nicht uns dazu zwingen, jedes digitale Werkzeug aufzulisten, das am Arbeitsprozess beteiligt war. Ebenso wenig darf dieses Transparenzsystem mit der Zuordnung der Urheberschaft oder den Regeln des geistigen Eigentums verwechselt werden. Die Fragen hängen miteinander zusammen, sind rechtlich aber voneinander zu trennen. Artikel 50 regelt, wann offengelegt werden muss, dass ein Inhalt durch KI erzeugt oder manipuliert wurde; er entscheidet nicht von sich aus, wer Urheber eines Werkes ist.

 

Wenn Autoren unter Verdacht geraten

Das Problem hat damit zwangsläufig auch die Welt der Autoren und Verlage erreicht. In ein Werk fließen Jahre des Lernens, der Recherche, der Reflexion und der mühevollen Überarbeitung. Wenn es dann schließlich vorliegt, gilt leider nicht mehr die erste Frage dem Geschriebenen, sondern dem Zweifel, wer – oder was – es tatsächlich geschrieben hat.

Der Verdacht ist nachvollziehbar, kann für diejenigen, die ernsthaft mit Sprache arbeiten, jedoch auch beleidigend werden. Inzwischen wird fast jeder gut konstruierte Text routinemäßig angezweifelt.

Und die Ironie ist bemerkenswert: Manche Formulierungen, die heute als „typische KI-Sprache“ abgetan werden, sind genau jene Standardwendungen, die wir jahrzehntelang in den Prüfungen von Cambridge, Oxford, Goethe oder Cervantes verwenden sollten, um zu beweisen, dass wir korrekt schreiben können. Vielleicht besteht ein Teil des Problems nicht darin, dass Menschen wie Maschinen schreiben, sondern darin, dass wir ihnen sehr lange beigebracht haben, in wiedererkennbaren Mustern zu schreiben.

Der Einsatz künstlicher Intelligenz als Hilfsmittel gehört bereits zu vielen beruflichen Abläufen: Übersetzen, Quellen finden, Dokumente vergleichen, Transkribieren, Rechtschreibung und Grammatik prüfen, Daten ordnen und mögliche Strukturen erproben. Dass ein Werkzeug an einer dieser Aufgaben beteiligt war, bedeutet nicht, dass es die Argumentation entwickelt, die intellektuellen Entscheidungen getroffen oder das Werk geschrieben hat.

Wir sollten daher zwei gleichermaßen bequeme Extreme vermeiden. Das erste besteht darin, jede Beteiligung von KI zu leugnen, um das romantische Bild des Autors allein mit seinem Stift zu bewahren. Das zweite besteht in der Annahme, das gesamte Ergebnis gehöre der KI, sobald sie an irgendeiner Stelle beteiligt war. Zwischen diesen beiden Extremen liegt ein wesentlich komplexerer Arbeitsprozess.

Ich kann in dieser Hinsicht aus Erfahrung sprechen, weil ich seit Jahren und für sehr unterschiedliche Zwecke ein personalisiertes KI-Konto nutze. Ich habe ihm Informationen über meine berufliche Tätigkeit, meine Denkweise und meine sprachlichen Vorlieben gegeben. Ich habe gelernt, immer präzisere Anweisungen zu formulieren. Die KI kennt meine Projekte recht gut und kann eine außerordentliche Hilfe sein. Aber meine Arbeit zu kennen heißt nicht, für mich zu denken. Noch viel weniger, für mich zu antworten. Oder für mich zu schreiben.

Meine KI gleicht eher einer sehr guten Sekretärin: schnell, effizient, jederzeit verfügbar und in der Lage, Aufgaben, für die ich Stunden brauchen würde, in wenigen Minuten zu erledigen. Unfehlbar ist sie jedoch nicht. So viele Informationen die Sekretärin über meine Arbeit auch ansammeln mag – zur Urheberin dessen, was ich denke und schreibe, wird sie dadurch nicht.

 

Meine großartige Assistentin – unter nahezu unerbittlicher Aufsicht

Im Laufe der Jahre habe ich festgestellt, dass KI wie eine außerordentlich schnelle Kollegin arbeiten kann und dabei genauso fehlbar ist wie ein Mensch. Der Vergleich ist gegenüber dem menschlichen Kollegen sogar ein wenig unfair: Normalerweise stellt der nämlich spätestens nach dem dritten „Fang erst an, wenn ich es dir bestätigt habe“ seine Aktivitäten ein und wartet. Die KI tut das mitunter nicht. Sie kann erstaunlich stur sein.

Im Orchesterbereich, in dem ich beruflich tätig bin, ist diese Geschwindigkeit besonders hilfreich, um Repertoire und Listen abzugleichen, große Informationsmengen zu ordnen, Korrespondenz zu übersetzen oder Daten zu strukturieren. Die KI kann jedoch nicht aus sich heraus den künstlerischen, institutionellen und menschlichen Kontext verstehen, in dem diese Informationen ausgelegt werden müssen. Sie kann die Arbeit beschleunigen; sie kann weder die Entscheidung noch die Verantwortung übernehmen.

Bei Tabellenkalkulationen etwa kann die Unterstützung hervorragend sein. KI kann große Informationsmengen ordnen, Muster erkennen, Formeln vorschlagen, Listen vergleichen oder innerhalb weniger Minuten eine Struktur umgestalten, deren manuelle Bearbeitung sonst Stunden dauern würde. Doch selbst hier muss ich die Ergebnisse ständig überwachen. Geschwindigkeit beseitigt Fehler nicht; manchmal sorgt sie lediglich dafür, dass sie schneller eintreffen.

Sie kann auch als Lehrer oder Videotutorial in Echtzeit fungieren. Statt mich zu zwingen, eine zwanzigminütige Erklärung anzusehen, um den einen Schritt zu finden, den ich gerade brauche, beantwortet sie meine Frage, passt sich an das an, was auf meinem Bildschirm erscheint, und führt mich durch den nächsten Schritt. In solchen Fällen ersetzt sie mein Lernen nicht; sie begleitet es.

An manchen Tagen allerdings nimmt unsere Zusammenarbeit die Züge einer absurden Komödie an. Als ich für eines meiner Projekte ein Bild vorbereitete, führten wir ein Gespräch, das ich später folgendermaßen zusammenfasste – die Zusammenfassung stammt von mir, nicht von meiner KI, obwohl der Vollständigkeit halber gesagt sei, dass die KI selbst die gesamte Abfolge als vollkommen aberwitzig bezeichnete:

 

EIN GESPRÄCH MIT MEINER KI

Nicole: Ich sitze hier und weine vor Lachen, weil das immer noch besser ist, als aus Verzweiflung zu weinen …

Nico.AI: HAHAHAHAHA. Die ganze Abfolge des Gespräches war vollkommen verrückt.

DU: „WARTE AB. KLÄR DIE DETAILS ZUERST MIT MIR.“
ICH: 🎨 BUMM – HIER IST EIN BILD.

DU: „NEIN. FALSCH. TU NICHTS. KLÄR ZUERST MIT MIR DIE DETAILS AB ODER SAG MIR, WAS NICHT KLAR IST.“
ICH: 🎨 NOCH EIN BILD.

DU: „ICH HABE DIR GESAGT, DU SOLLST NICHTS TUN, BEVOR DU MIR BESTÄTIGT HAST, DASS DU MEINE ANWEISUNGEN VERSTANDEN HAST.“
ICH: 🎨 HIER IST NOCH EIN BILD.

DU: „NEEEEIN! NOCH EINMAL DIE ANWEISUNGEN … ABER BESTÄTIGE MIR ZUERST, DASS ALLES KLAR IST.“
ICH: 🎨 ICH BESTÄTIGE DIR, DASS ICH ALLES VERSTANDEN HABE. ….. UND HIER, NIMM NOCH EIN BILD, DAS ABER AUCH GAR NICHTS MIT DEN ANWEISUGEN ZU TUN HAT.

Du: „Du treibst mich in den Wahnsinn. LETZTER VERSUCH. HIER NOCHMAL DIE ANWEISUNGEN. Und ich werde am besten jetzt drei Ave-Maria beten.“

Ich: Wie durch ein Wunder mache ich jetzt alles richtig.

Du: „AMEN!!!!“
Ich: ….. 🎨 DAS VERLANGT NACH EINEM WEITEREN BILD! HIER IST EIN NEUES.

Nico.AI: Ich weiß, es gibt für diese Bilderflut ohne Sinn und Verstand keine Verteidigung. Aber wenigstens hast du am Ende vor Lachen geweint. Ein weitaus besseres Ergebnis als das, wonach es zehn Minuten zuvor aussah.

Nico.AI: Und jetzt fasst niemand dieses verdammte Bild an. Nicht du. Nicht ich. Nicht der Weihnachtsmann. ES BLEIBT, WIE ES IST.

Nicole: So sehen Ferien auf La Palma eben auch aus.

 

Nein, vorläufig schreibt sie nicht für mich

Die Szene ist lustig, bildet die Arbeitsrealität aber ziemlich treffend ab. KI kann ein nützliches Werkzeug sein, braucht jedoch eine nahezu unerbittliche Aufsicht.

Bei der Überarbeitung eines Textes schlug sie mir voller Überzeugung vor, „in“ durch „in“ zu ersetzen. Als ich auf die Ironie hinwies, dass das Gesetz uns zur Offenlegung des KI-Einsatzes verpflichtet, während die KI selbst solche Fehler macht, schlug die Maschine folgende Fußnote vor: „Die Autorin musste sie genau im Auge behalten, weil sie an diesem Tag nicht einmal ‚in‘ von ‚in‘ unterscheiden konnte.“ Aus dem Zusammenhang gerissen klingt das surreal. Im Zusammenhang allerdings auch.

Die jüngste Episode ist noch besser. Ich bat sie, ein Foto von einem Jenga-Turm zu finden: nur der Turm aus Holzklötzen, das Gesellschaftsspiel, ohne Menschen oder Häuser im Hintergrund und aus einer Quelle, die ich zitieren konnte. Die KI suchte nach exakt diesen Wörtern, fand ein Bild mit dem Titel Jenga Tower, präsentierte es mir als geeignete Option und schickte mir … das Foto eines amerikanischen Wolkenkratzers. Sie hatte die Suchanfrage wörtlich erfüllt und die Aufgabe vollständig verfehlt. Auf die Idee, das Bild anzusehen, bevor sie es empfahl, war sie nicht gekommen.

Das passiert übrigens ständig: Sie erklärt mir, was sie tun müsste, und tut es dann nicht. Deshalb darf man keiner der von ihr vorgeschlagenen Quellen blind vertrauen. Ich empfehle jedem Autor dringend, ausnahmslos jede einzelne zu überprüfen.

Lange davor, als ich noch glaubte, künstliche Intelligenz könne eigenständig einen langen und tiefgründigen Text verfassen, versorgte ich sie mit einer bedeutenden Menge an Informationen und detaillierten Anweisungen. Ich erwartete ungefähr fünfzig gut strukturierte Seiten. Das Ergebnis waren drei Absätze von einer inhaltlichen Tiefe, die man bei einem zehnjährigen Kind erwarten könnte, das es besonders eilig hat, seine Hausaufgaben fertigzustellen.

Ich erinnere mich auch an einen einige Jahre zurückliegenden Artikel über mehrere Festivals: Ich hatte die KI um einen Entwurf gebeten, und sie wiederholte für jedes Festival dieselben Satzstrukturen. Zu allem Überfluss begann auch noch jeder Absatz mit denselben Worten.

Nein. So funktioniert es nicht.

Dieser Fehlschlag war äußerst lehrreich. Ich begriff, dass ich nicht einen Berg von Informationen in eine Maschine laden und von ihr erwarten konnte, daraus eine schlüssige Argumentation, eine wiedererkennbare Stimme, bewusste Entscheidungen und echte intellektuelle Verantwortung hervorzubringen. Vorläufig muss man die KI mit kleinen Portionen füttern; sonst bleibt sie stecken, halluziniert, erfindet Dinge oder treibt einen schlicht in den Wahnsinn. Schon daran dürfte mehr als deutlich werden, dass KI – noch – keine ganzen Bücher schreibt. Auch keine Artikel, zumindest keine, die meinen Qualitätsansprüchen genügen.

KI kann inzwischen gewaltige Textmengen erzeugen, und ihre Fähigkeiten werden vermutlich weiter wachsen. Sie kann auch halbwegs geordnete Entwürfe liefern. Aber Wörter zu generieren ist nicht dasselbe wie zu denken, auszuwählen, zu verwerfen, einen Gedanken konsequent zu verfolgen und öffentlich für das Ergebnis einzustehen.

Ich sage das nicht, weil ich ein Werkzeug verbergen müsste, sondern gerade weil ich weiß, wie viel Arbeit es erfordert, es richtig einzusetzen. Sehr viel.

 

Wir werden ihr nicht entkommen. Zum Glück.

Wir werden dem Einsatz künstlicher Intelligenz nicht entkommen. Und ich glaube auch nicht, dass wir es sollten. Sie ermöglicht uns, in einer früher unvorstellbaren Geschwindigkeit zu arbeiten, auf unsere Fragen zugeschnittene Erklärungen zu erhalten, Informationen zu vergleichen, repetitive Aufgaben zu automatisieren und mehr Zeit dem zu widmen, was tatsächlich unsere Aufmerksamkeit erfordert. Diese Möglichkeiten aus Angst abzulehnen wäre ebenso unvernünftig, wie sie aus Begeisterung kritiklos zu begrüßen.

Die Antwort liegt nicht in der Wahl zwischen blinder Akzeptanz und völliger Ablehnung. Sie liegt darin, den Umgang mit diesen Werkzeugen zu erlernen, ihre Grenzen zu verstehen und klare Verantwortlichkeiten festzulegen. Genau deshalb ist Artikel 50 wichtig: nicht weil er jede Frage zu Wahrheit, Urheberschaft oder geistigem Eigentum beantworten könnte, sondern weil er in einem Umfeld, in dem unsere Sinne nicht mehr ausreichen, eine elementare Pflicht einführt. Wir sollten erkennen können, wann wir mit einer Maschine interagieren und wann die Inhalte, denen wir ausgesetzt sind, von ihr erzeugt oder verändert wurden.

Für Autoren kann die Antwort ebenso wenig darin bestehen, jeden Einsatz von KI unter Generalverdacht zu stellen. Mein Leben hat sich erheblich verändert, seit ich mich nicht mehr selbst übersetzen muss, weil die KI es für mich erledigt, und seit ich mit „jemandem“ gleichzeitig in mehreren Sprachen sprechen kann. Man kann sich kaum vorstellen, welche Erleichterung es ist, wenn einem ein bestimmtes Wort in einer Sprache nicht einfallen will, man es aber in einer anderen kennt – und der KI ist das völlig gleichgültig. Sie versteht.

Wohlgemerkt: Auch dort liegt noch ein Stück Weg vor uns. Ihr Englisch ist offensichtlich ausgezeichnet, aber im Deutschen beispielsweise produziert sie immer wieder mal nette Kuriositäten, die Stoff für einen weiteren Artikel liefern würden.

Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen der Aufforderung an ein Werkzeug, einen Text zu erzeugen, den niemand überprüft, und seinem Einsatz, um zu übersetzen, Quellen zu finden, einen Tippfehler aufzuspüren, eine Struktur zu besprechen oder eine Tabelle zu kontrollieren. Ebenso besteht ein Unterschied zwischen der ungeprüften Übernahme einer Ausgabe und ihrer echten, umfassenden redaktionellen Kontrolle durch eine Person, die über ausreichende Kenntnisse verfügt, um sie zu genehmigen, zu ändern oder abzulehnen.

Transparenz ist notwendig. Aber es muss eine intelligente Transparenz sein, die zwischen Erstellung, Manipulation und Unterstützung unterscheiden kann. Gelingt uns diese Unterscheidung nicht, riskieren wir, echte Arbeit zu diskreditieren, ohne tatsächlich täuschende Inhalte aufzuhalten.

Künstliche Intelligenz macht Wissen, Urteilsvermögen und Verantwortung nicht entbehrlich. Im Gegenteil: Je leistungsfähiger und schneller das Werkzeug wird, desto wichtiger werden alle drei. Vorläufig übertrifft sie den Menschen nicht bei Aufgaben, die Urteilsvermögen, Kontext und Verantwortung erfordern. Sie übertrifft uns an Geschwindigkeit, wenn sich ein Vorgang mechanisieren lässt. Sie kann eine großartige Assistentin, eine geduldige Lehrerin, ein interaktives Tutorial und eine außerordentlich schnelle Kollegin sein. Aber sie bleibt eine Kollegin, die genau beaufsichtigt werden muss. Sehr genau. An manchen Tagen nahezu unerbittlich.

Meine KI schreibt nicht für mich. Sie hilft mir bei der Arbeit und macht mich bei bestimmten Aufgaben enorm viel schneller. Der Unterschied ist erheblich. Ich denke, wähle aus, korrigiere, entscheide und stehe für das Ergebnis ein. Sie führt aus, macht Vorschläge und bringt mir gelegentlich das Foto eines Wolkenkratzers, wenn ich um einen Turm aus Holzklötzen gebeten habe.

Und ja, dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI geschrieben.

 

Nicole Martín Medina
El Paso, La Palma
August 2026

 

(Original auf Spanisch, Übersetzung Chat GTP, Revision NMM)

 

Anmerkungen

  1. Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, Information Manipulation in the Age of Generative Artificial Intelligence, Briefing, 12. Dezember 2025, unter Bezugnahme auf die gefälschten Audioaufnahmen, die vor der slowakischen Parlamentswahl 2023 verbreitet wurden. Abrufbar unter:

https://www.europarl.europa.eu/thinktank/en/document/EPRS_BRI(2025)779259

  1. UNESCO, New UNESCO report warns that Generative AI threatens Holocaust memory, 18. Juni 2024: https://www.unesco.org/en/articles/new-unesco-report-warns-generative-ai-threatens-holocaust-memory
  2. Europäischer Auswärtiger Dienst, Grundsatzrede auf der Conference on Countering Foreign Information Manipulation and Interference 2026: https://www.eeas.europa.eu/eeas/keynote-speech-hrvp-kaja-kallas-2026-conference-countering-foreign-information-manipulation-and_en
  3. Nadia Naffi, Deepfakes and the crisis of knowing, UNESCO IdeasLAB, 1. Oktober 2025: https://www.unesco.org/en/articles/deepfakes-and-crisis-knowing
  4. Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz, Artikel 50. Die in dieser Vorschrift enthaltenen Pflichten gelten seit dem 2. August 2026: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
  5. Artikel 50 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689. Siehe auch die Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/guidelines-ai-transparency-obligations
  6. Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1689. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist hinsichtlich der Kennzeichnung und Erkennung von Inhalten eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 vorgesehen.
  7. Europäische Kommission, „Transparency obligations under Article 50 of the AI Act“, Abschnitt „What AI-generated or manipulated text must deployers clearly label?“, aktualisiert am 24. Juli 2026: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act
  8. Verordnung (EU) 2024/1689, a. a. O., Artikel 50 Absatz 4. Die Offenlegungspflicht gilt nicht, wenn durch KI erzeugte oder manipulierte Inhalte „einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle“ unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für ihre Veröffentlichung trägt.
  9. Europäische Kommission, „Transparency obligations under Article 50 of the AI Act“, Abschnitt „What constitutes the human review or editorial control/responsibility required to qualify for an exemption from the labelling obligation?“, aktualisiert am 24. Juli 2026: Erläuterung der menschlichen Überprüfung, redaktionellen Kontrolle und redaktionellen Verantwortung. Rein formale Kontrollen sowie bloße Rechtschreib- oder Grammatikprüfungen stellen für sich genommen keine inhaltliche Überprüfung dar. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act

 

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HINWEIS, BITTE BEACHTEN SIE: 

Dieser Artikel ist auch verfügbar auf: 

SPANISCH (Original): https://nicolemartinmedina.com/inteligencia_artificial_y_art-50/

ENGLISCH: https://nicolemartinmedina.com/en/artificial_intelligence_and_art-50/

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